SchRegHEStVtrG HA · Hamburg

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters Vom 8. Juli 2024

Ausfertigungsdatum:
08.07.2024
Fundstelle:
HmbGVBl. 2024, 153
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1Dem am 8. und 21. Mai 2024 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters wird zugestimmt.

Artikel

Artikel 2Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

Artikel

Artikel 3Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 6 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.

Eingangsformel SchRegHEStVtrG

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.