SchRegBEStVtrG HA · Hamburg

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters Vom 27. April 2021

Ausfertigungsdatum:
27.04.2021
Fundstelle:
HmbGVBl. 2021, 281
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1Dem am 9. und am 26. März 2021 unterzeichneten Staatsvertrag wird zugestimmt.

Artikel

Artikel 2Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

Artikel

Artikel 3Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 6 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.Ausgefertigt Hamburg, den 27. April 2021 Der Senat

Eingangsformel SchRegBEStVtrG

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.