RiGWeiÜtrV HA · Hamburg

Verordnung zur Weiterübertragung von Verordnungsermächtigungen nach dem Hamburgischen Richtergesetz (Weiterübertragungsverordnung-Hamburgisches Richtergesetz) Vom 4. Februar 2025

Ausfertigungsdatum:
04.02.2025
Fundstelle:
HmbGVBl. 2025, 221
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel RiGWeiÜtrV

Auf Grund von § 3a Absätze 5 und 6 des Hamburgischen Richtergesetzes vom 2. Mai 1991 (HmbGVBl. S. 169), zuletzt geändert am 10. September 2024 (HmbGVBl. S. 479), wird verordnet:Die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 3a Absatz 5 des Hamburgischen Richtergesetzes in der jeweils geltenden Fassung wird auf die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz weiter übertragen.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.