RealStHFestG HA 2024 · Hamburg

Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2024 Vom 16. Juli 2024

Ausfertigungsdatum:
16.07.2024
Fundstelle:
HmbGVBl. 2024, 165
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel RealStHFestG

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

§ 1

Gewerbesteuerhebesatz 2024

§ 1 Gewerbesteuerhebesatz 2024Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag für das Kalenderjahr 2024 wird auf 470 vom Hundert festgesetzt.

§ 2

Grundsteuerhebesätze 2024

§ 2 Grundsteuerhebesätze 2024Die Hebesätze für die Grundsteuern werden für das Kalenderjahr 2024 wie folgt festgesetzt:1. für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf 225 vom Hundert,2. für die Grundstücke auf 540 vom Hundert.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.