Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2023 Vom 24. Januar 2023*)
- Ausfertigungsdatum:
- 24.01.2023
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2023, 66
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Gewerbesteuerhebesatz 2023
§ 1 Gewerbesteuerhebesatz 2023Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag für das Kalenderjahr 2023 wird auf 470 vom Hundert festgesetzt.
Grundsteuerhebesätze 2023
§ 2 Grundsteuerhebesätze 2023Die Hebesätze für die Grundsteuern werden für das Kalenderjahr 2023 wie folgt festgesetzt:1. für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf 225 vom Hundert,2. für die Grundstücke auf 540 vom Hundert.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.