RealStHFestG HA 2019 · Hamburg

Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2019 Vom 28. Juni 2019

Ausfertigungsdatum:
28.06.2019
Fundstelle:
HmbGVBl. 2019, 205
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel RealStHFestG

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

§ 1

Gewerbesteuerhebesatz 2019

§ 1 Gewerbesteuerhebesatz 2019Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag für das Kalenderjahr 2019 wird auf 470 vom Hundert festgesetzt.

§ 2

Grundsteuerhebesätze 2019

§ 2 Grundsteuerhebesätze 2019Die Hebesätze für die Grundsteuern werden für das Kalenderjahr 2019 wie folgt festgesetzt:1. für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf 225 vom Hundert,2. für die Grundstücke auf 540 vom Hundert.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft.Ausgefertigt Hamburg, den 28. Juni 2019.Der Senat

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.