Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2019 Vom 28. Juni 2019
- Ausfertigungsdatum:
- 28.06.2019
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2019, 205
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Gewerbesteuerhebesatz 2019
§ 1 Gewerbesteuerhebesatz 2019Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag für das Kalenderjahr 2019 wird auf 470 vom Hundert festgesetzt.
Grundsteuerhebesätze 2019
§ 2 Grundsteuerhebesätze 2019Die Hebesätze für die Grundsteuern werden für das Kalenderjahr 2019 wie folgt festgesetzt:1. für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf 225 vom Hundert,2. für die Grundstücke auf 540 vom Hundert.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft.Ausgefertigt Hamburg, den 28. Juni 2019.Der Senat
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.