Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2015 Vom 20. November 2015
- Ausfertigungsdatum:
- 20.11.2015
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2015, 320
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Gewerbesteuerhebesatz 2015
§ 1 Gewerbesteuerhebesatz 2015Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag für das Kalenderjahr 2015 wird auf 470 vom Hundert festgesetzt.
Grundsteuerhebesätze 2015
§ 2 Grundsteuerhebesätze 2015Die Hebesätze für die Grundsteuern werden für das Kalenderjahr 2015 wie folgt festgesetzt: 1. für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf 225 vom Hundert,2. für die Grundstücke auf 540 vom Hundert.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Ausgefertigt Hamburg, den 20. November 2015.Der Senat
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.