RealStHFestG HA 2011 · Hamburg

Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2011 Vom 2. November 2011

Ausfertigungsdatum:
02.11.2011
Fundstelle:
HmbGVBl. 2011, 477
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel RealStHFestG

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

§ 1

Gewerbesteuerhebesatz 2011

§ 1 Gewerbesteuerhebesatz 2011Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag für das Kalenderjahr 2011 wird auf 470 vom Hundert festgesetzt.

§ 2

Grundsteuerhebesätze 2011

§ 2 Grundsteuerhebesätze 2011Die Hebesätze für die Grundsteuern werden für das Kalenderjahr 2011 wie folgt festgesetzt: 1. für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf 225 vom Hundert,2. für die Grundstücke auf 540 vom Hundert.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft. Ausgefertigt Hamburg, den 2. November 2011.Der Senat

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.