Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2009 Vom 13. Oktober 2009
- Ausfertigungsdatum:
- 13.10.2009
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2009, 360
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Gewerbesteuerhebesatz 2009
§ 1 Gewerbesteuerhebesatz 2009Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag für das Kalenderjahr 2009 wird auf 470 vom Hundert festgesetzt.
Grundsteuerhebesätze 2009
§ 2 Grundsteuerhebesätze 2009Die Hebesätze für die Grundsteuern werden für das Kalenderjahr 2009 wie folgt festgesetzt: 1. für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf 225 vom Hundert,2. für die Grundstücke auf 540 vom Hundert.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft. Ausgefertigt Hamburg, den 13. Oktober 2009. Der Senat
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.