RealStHFestG HA 2008 · Hamburg

Gesetz über die Festsetzung der Hebesatze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2008 Vom 7. Oktober 2008

Ausfertigungsdatum:
07.10.2008
Fundstelle:
HmbGVBl. 2008, 358
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel RealStHFestG

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

§ 1

Gewerbesteuerhebesatz 2008

§ 1 Gewerbesteuerhebesatz 2008Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag für das Kalenderjahr 2008 wird auf 470 vom Hundert festgesetzt.

§ 2

Grundsteuerhebesätze 2008

§ 2 Grundsteuerhebesätze 2008Die Hebesätze für die Grundsteuer werden für das Kalenderjahr 2008 wie folgt festgesetzt: 1. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf 225 vom. Hundert,2. für die Grundstücke auf 540 vom Hundert.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3InkrafttretenDieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Kraft. Ausgefertigt Hamburg, den 7. Oktober 2008.Der Senat

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.