RealStHFestG HA 2007 · Hamburg

Gesetz über die Festsetzung der Hebesatze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2007 Vom 16. Oktober 2007

Ausfertigungsdatum:
16.10.2007
Fundstelle:
HmbGVBl. 2007, 383
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel RealStHFestG

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

§ 1

Gewerbesteuerhebesatz 2007

§ 1 Gewerbesteuerhebesatz 2007Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag für das Kalenderjahr 2007 wird auf 470 vom Hundert festgesetzt.

§ 2

Grundsteuerhebesätze 2007

§ 2 Grundsteuerhebesätze 2007Die Hebesätze für die Grundsteuer werden für das Kalenderjahr 2007 wie folgt festgesetzt: 1. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf 225 vom. Hundert,2. für die Grundstücke auf 540 vom Hundert.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3InkrafttretenDieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Ausgefertigt Hamburg, den 16. Oktober 2007. Der Senat

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.