RealStHFestG HA 2003 · Hamburg

Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2003 Vom 18. November 2003

Ausfertigungsdatum:
18.11.2003
Fundstelle:
HmbGVBl. 2003, 531
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel RealStHFestG

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

§ 1

Gewerbesteuerhebesatz 2003

§ 1 Gewerbesteuerhebesatz 2003Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag für das Kalenderjahr 2003 wird auf 470 vom Hundert (v. H.) festgesetzt.

§ 2

Grundsteuerhebesatze 2003

§ 2 Grundsteuerhebesatze 2003Die Hebesätze für die Grundsteuer werden für das Kalenderjahr 2003 wie folgt festgesetzt: 1.für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf 225 v. H.,2. für die Grundstucke auf 490 v. H.

§ 3

Schlussbestimmung

§ 3 SchlussbestimmungDieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft. Ausgefertigt Hamburg, den 18. November 2003. Der Senat

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.