Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2002 Vom 23. April 2002
- Ausfertigungsdatum:
- 23.04.2002
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2002, 45
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Gewerbesteuerhebesatz 2002
§ 1 Gewerbesteuerhebesatz 2002Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag für das Kalenderjahr 2002 wird auf 470 vom Hundert (v.H.) festgesetzt.
Grundsteuerhebesätze 2002
§ 2 Grundsteuerhebesätze 2002Die Hebesätze für die Grundsteuer werden für das Kalenderjahr 2002 wie folgt festgesetzt: 1. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf 225 v.H.,2. für die Grundstücke auf 490 v.H.
Schlussbestimmung
§ 3 SchlussbestimmungDieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in Kraft.Ausgefertigt Hamburg, den 23. April 2002.Der Senat
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.