Gesetz zum Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Vom 5. April 2019
- Ausfertigungsdatum:
- 05.04.2019
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2019, 87
Artikel 1Dem vom 15. bis 26. Oktober 2018 unterzeichneten Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt.
Artikel 2Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
Artikel 3Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben1).Ausgefertigt Hamburg, den 5. April 2019. Der Senat
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.