Gesetz zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Vom 22. Juni 2016
- Ausfertigungsdatum:
- 22.06.2016
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2016, 248
Artikel 1Dem am 3. und 7. Dezember 2015 unterzeichneten Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt.
Artikel 2Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
Artikel 3Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 6 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben. Ausgefertigt Hamburg, den 22. Juni 2016. Der Senat
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.