Gesetz zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Vom 15. Februar 2011
- Ausfertigungsdatum:
- 15.02.2011
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2011, 63
Artikel 1Dem in der Zeit vom 15. Dezember bis zum 21. Dezember 2010 unterzeichneten Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt1).
Artikel 2Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
Artikel 3Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 Absatz 2 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben*).Ausgefertigt Hamburg, den 15. Februar 2011. Der Senat
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.