Gesetz zum Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Vom 30. November 2010
- Ausfertigungsdatum:
- 30.11.2010
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2010, 624
Artikel 1Dem am 10. Juni 2010 unterzeichneten Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt.
Artikel 2Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
Artikel 3Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Absatz 2 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.*)Ausgefertigt Hamburg, den 30. November 2010. Der Senat
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.