RdFunkÄndStVtr14G HA · Hamburg

Gesetz zum Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Vom 30. November 2010

Ausfertigungsdatum:
30.11.2010
Fundstelle:
HmbGVBl. 2010, 624
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1Dem am 10. Juni 2010 unterzeichneten Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt.

Artikel

Artikel 2Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

Artikel

Artikel 3Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Absatz 2 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.*)Ausgefertigt Hamburg, den 30. November 2010. Der Senat

Eingangsformel RdFunkÄndStVtr14G

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.