PRSchiedsGerEGDAnO HA · Hamburg

Anordnung zur Durchführung des Gesetzes über die schiedsgerichtliche Erledigung privatrechtlicher Streitigkeiten des Reiches und der Länder Vom 3. November 1972

Ausfertigungsdatum:
03.11.1972
Fundstelle:
Amtl. Anz. 1972, 1533
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel PRSchiedsGerEGDAnO

Zuständige Behörde nach § 3 Absatz 2 des Gesetzes über die schiedsgerichtliche Erledigung privatrechtlicher Streitigkeiten des Reiches und der Länder vom 10. Oktober 1933 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts II 3210-d) istdie Behörde für Finanzen und Bezirke.Hamburg, den 3. November 1972Der Senat

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.