PrAmtÜbk1972G HA · Hamburg

Gesetz zu der Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die Große Juristische Staatsprüfung Vom 26. Juni 19721)

Ausfertigungsdatum:
26.06.1972
Fundstelle:
HmbGVBl. 1972, 119
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1Der nachstehenden Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die Große Juristische Staatsprüfung vom 4. Mai 1972 wird zugestimmt.

Artikel

Artikel 2Die Übereinkunft wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

Artikel

Artikel 3Nach ihrem § 28 Absatz 3 tritt die Übereinkunft am 16. Juni 1972 in Kraft.Ausgefertigt Hamburg, den 26. Juni 1972.Der Senat.

Eingangsformel PrAmtÜbk1972G

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.