Gesetz zu der Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die Große Juristische Staatsprüfung Vom 26. Juni 19721)
- Ausfertigungsdatum:
- 26.06.1972
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 1972, 119
Artikel 1Der nachstehenden Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die Große Juristische Staatsprüfung vom 4. Mai 1972 wird zugestimmt.
Artikel 2Die Übereinkunft wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
Artikel 3Nach ihrem § 28 Absatz 3 tritt die Übereinkunft am 16. Juni 1972 in Kraft.Ausgefertigt Hamburg, den 26. Juni 1972.Der Senat.
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.