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title: "PolStrZustErwAbkG HA 1992 — Gesetz zur Neufassung des Abkommens über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Länder bei der Strafverfolgung Vom 9. Juni 1992"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/hh/polstrzusterwabkgha1992"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Hamburg"
language: "de"
source: "https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-PolStrZustErwAbkGHA1992rahmen"
updated: "2026-05-13T12:40:31+00:00"
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# PolStrZustErwAbkG HA 1992 — Gesetz zur Neufassung des Abkommens über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Länder bei der Strafverfolgung Vom 9. Juni 1992

**Landesrecht Hamburg**
*Ausfertigung:* 09.06.1992
*Fundstelle:* HmbGVBl. 1992, 125


### Artikel

Artikel 1Dem am 8. November 1991 in Saarbrücken unterzeichneten Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Länder bei der Strafverfolgung wird zugestimmt.

### Artikel

Artikel 2Das Abkommen wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

### Artikel

Artikel 31)(1) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 4 durch Hinterlegung der Bestätigungsurkunden in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. (2) Mit dem Inkrafttreten des Abkommens tritt das Gesetz zum Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Bundesländer bei der Strafverfolgung vom 16. Februar 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 53) außer Kraft.Ausgefertigt Hamburg, den 9. Juni 1992.Der Senat

### Eingangsformel PolStrZustErwAbkG

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

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— Gesetz zur Neufassung des Abkommens über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Länder bei der Strafverfolgung Vom 9. Juni 1992
Amtliche Fassung: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-PolStrZustErwAbkGHA1992rahmen
Quelle: www.landesrecht-hamburg.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
