Verordnung über das Anzeigeverfahren bei gewerbsmäßiger Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Vom 22. Dezember 1969
- Ausfertigungsdatum:
- 22.12.1969
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 1969, 296
Auf Grund des § 14 Absatz 4 des Pflanzenschutzgesetzes vom 10. Mai 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 352) wird verordnet:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.