Anordnung zur Durchführung der Hamburgischen Pflege-Engagement Verordnung Vom 26. Juli 2011
- Ausfertigungsdatum:
- 26.07.2011
- Fundstelle:
- Amtl. Anz. 2011, 1753
Zuständig für die Durchführung der Hamburgischen Pflege-Engagement Verordnung vom 31. Januar 2017 (HmbGVBl. S. 28) in der jeweils geltenden Fassung istdie Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.