Anordnung über Zuständigkeiten für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Vom 2. September 1975
- Ausfertigungsdatum:
- 02.09.1975
- Fundstelle:
- Amtl. Anz. 1975, 1337
Auf Grund von § 36 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung vom 2. Januar 1975 (Bundesgesetzblatt I Seite 81) wird bestimmt:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.