Anordnung zur Durchführung des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen Vom 20. Januar 1960
- Ausfertigungsdatum:
- 20.01.1960
- Fundstelle:
- Amtl. Anz. 1960, 85
Auf Grund der §§ 9 Absatz 4 und 14 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (Bundesgesetzblatt I Seite 844) und des § 14 der Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen vom 6. Mai 1959 (Bundesgesetzblatt I Seite 247) wird bestimmt:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.