OLGHmbZustSHStVtrG HA · Hamburg

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg in Staatsschutz-Strafsachen Vom 18. Mai 2012

Ausfertigungsdatum:
18.05.2012
Fundstelle:
HmbGVBl. 2012, 196
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1Dem am 16. Februar 2012 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg wird zugestimmt.

Artikel

Artikel 2Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

Artikel

Artikel 3Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben*).Ausgefertigt Hamburg, den 18. Mai 2012.Der Senat

Eingangsformel OLGHmbZustSHStVtrG

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.