Gesetz zum Abkommen zwischen den Ländern Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg in Staatsschutz-Strafsachen Vom 12. Oktober 19701)
- Ausfertigungsdatum:
- 12.10.1970
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 1970, 271
Artikel 1Dem am 28. Mai 1970 in Hamburg unterzeichneten Abkommen zwischen den Ländern Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg in Staatsschutz-Strafsachen wird zugestimmt.
Artikel 2Das Abkommen wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
Artikel 32)Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 4 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.Ausgefertigt Hamburg, den 12. Oktober 1970.Der Senat
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.