OLGHmbZustAbkG HA · Hamburg

Gesetz zum Abkommen zwischen den Ländern Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg in Staatsschutz-Strafsachen Vom 12. Oktober 19701)

Ausfertigungsdatum:
12.10.1970
Fundstelle:
HmbGVBl. 1970, 271
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1Dem am 28. Mai 1970 in Hamburg unterzeichneten Abkommen zwischen den Ländern Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg in Staatsschutz-Strafsachen wird zugestimmt.

Artikel

Artikel 2Das Abkommen wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

Artikel

Artikel 32)Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 4 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.Ausgefertigt Hamburg, den 12. Oktober 1970.Der Senat

Eingangsformel OLGHmbZustAbkG

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.