---
title: "ObdachlBefragV HA — Verordnung über die Befragung obdachloser, auf der Straße lebender Menschen in der Freien und Hansestadt Hamburg Vom 12. März 2002"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/hh/obdachlbefragvha"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Hamburg"
language: "de"
source: "https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-ObdachlBefragVHArahmen"
updated: "2026-05-13T12:38:00+00:00"
---

# ObdachlBefragV HA — Verordnung über die Befragung obdachloser, auf der Straße lebender Menschen in der Freien und Hansestadt Hamburg Vom 12. März 2002

**Landesrecht Hamburg**
*Ausfertigung:* 12.03.2002
*Fundstelle:* HmbGVBl. 2002, 21


### Eingangsformel ObdachlBefragV

Auf Grund von § 2 Absatz 3 des Hamburgischen Statistikgesetzes vom 29. März 1991 (HmbGVBl. S. 79, 474), geändert am 18. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 251, 255), wird verordnet:

### § 1 — Anordnung als Landesstatistik

§ 1 Anordnung als LandesstatistikZur Verbesserung der Hilfe- und Versorgungsangebote für auf der Straße lebende Menschen wird in der Freien und Hansestadt Hamburg eine Befragung dieser Personengruppe als Landesstatistik durchgeführt.

### § 2 — Kreis der zu Befragenden

§ 2 Kreis der zu BefragendenDie Erhebung erstreckt sich auf die Befragung von obdachlosen, auf der Straße lebenden Menschen in Hamburg, die sich im Erhebungszeitraum in den in § 4 genannten Einrichtungen aufhalten.

### § 3 — Erhebungs- und Berichtszeitraum

§ 3 Erhebungs- und BerichtszeitraumErhebungs- und Berichtszeitraum ist der März 2002.

### § 4 — Erhebungsmethode

§ 4 ErhebungsmethodeDie Erhebungsmethode besteht in einer direkten Befragung der obdachlosen, auf der Straße lebenden Menschen, die sich im Erhebungszeitraum in den folgenden Anlaufstellen im Bereich der Obdachlosenhilfe aufhalten: Tagesaufenthaltsstätten, »Suppenküchen«, Bahnhofsmission, Beratungsstellen, Krankenmobil und Krankenstube, Suchtberatungsstellen.

### § 5 — Erhebungsmerkmale

§ 5 ErhebungsmerkmaleErhebungsmerkmale sind: 1. Geschlecht,2. Alter,3. Staatsangehörigkeit,4. Ursachen und Dauer des Lebens auf der Straße,5. Gründe für die Nichtinanspruchnahme des Hilfesystems,6. Erwünschte Angebote,7. Einkommen,8. Einschätzung des eigenen Gesundheitszustandes,9. Einschätzung über Gewalt gegen obdachlose Menschen.

### § 6 — Hilfsmerkmale

§ 6 HilfsmerkmaleHilfsmerkmale sind jeweils der zweite und dritte Buchstabe des Vornamens und der letzte Buchstabe des Zunamens sowie Geburtstag und Geburtsjahr der zu Befragenden zur Vermeidung von Mehrfachzählungen.

### § 7 — Auskunftspflicht

§ 7 AuskunftspflichtBei der Erhebung besteht keine Auskunftspflicht.

### § 8 — Durchführung

§ 8 Durchführung(1) Die Statistik wird von der zuständigen Behörde durchgeführt.(2) Die zuständige Behörde ist befugt, die im Rahmen dieser Statistik erforderliche Erhebung und Aufbereitung des Zahlenmaterials durch Dritte durchführen zu lassen.

---

— Verordnung über die Befragung obdachloser, auf der Straße lebender Menschen in der Freien und Hansestadt Hamburg Vom 12. März 2002
Amtliche Fassung: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-ObdachlBefragVHArahmen
Quelle: www.landesrecht-hamburg.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
