Verordnung über eine Repräsentativerhebung zur Durchführung einer Zwischenkontrolle Sozialer Erhaltungsverordnungen in den Gebieten Nördliche Neustadt, Altona-Nord, Bahrenfeld-Süd, Ottensen, Eimsbüttel/Hoheluft-West/Stellingen-Süd und Eilbek Vom 27. Februar 2024
- Ausfertigungsdatum:
- 27.02.2024
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2024, 59
AnlageListe der Erhebungsmerkmale 1. Gebietszugehörigkeit 2. Gebäude 2.1 Baualter 2.2 Zustand (zum Beispiel Außenhülle, Treppenhaus) 2.3 Energetische Ausstattung (zum Beispiel Photovoltaik, Gründach, Fassadendämmung) 2.4 Dachgeschossausbau/Geschossigkeit 2.5 Gebäudetypologie (Mehrfamilienhaus, Einfamilienhaus, Reihenhaus/Doppelhaus) 3. Wohnung 3.1 Nutzungsverhältnis (Mieterinnen und Mieter/Untermieterinnen und Untermieter/Eigentümerinnen und Eigentümer) 3.2 Wechsel der Eigentümerin oder des Eigentümers in den letzten fünf Jahren 3.3 Wohnfläche 3.4 Zimmeranzahl 3.5 Nutzungsart 3.6 Ausstattung 3.6.1 Heizung 3.6.2 Bad/WC/Küche (Anzahl, Größe, besondere Ausstattungsmerkmale) 3.6.3 Wasserversorgung 3.6.4 Freisitz/Balkon (Anzahl, Größe, besondere Ausstattungsmerkmale) 3.6.5 Aufzug 3.6.6 3.6.7 Wertigkeit der Ausstattungsmerkmale (zum Beispiel Echtholzparkett, Marmor, Einbauküche mit Elektrogeräten) 3.6.8 Fenster (Isolierverglasung, Doppelverglasung, Schallschutzverglasung) 3.6.9 Gegensprechanlage (Türöffner akustisch, Video/Kamera/Bildschirm) 3.6.10 Energetischer Ausstattungszustand (zum Beispiel gedämmte Fassade, eine/beide/sämtliche Seiten, Dämmung Kellerdecke, Dämmung Dachgeschoss, smarte Thermostate, Balkonkraftwerk, geregelte Be- und Entlüftung) 3.6.11 Sonstiges (zum Beispiel Kamin, Rollläden, Glasfaser) 3.7 Modernisierung 3.7.1 Modernisierungsmaßnahmen in den letzten fünf Jahren 3.7.2 Art der Modernisierung 3.7.3 geplante Modernisierungen 3.7.4 Umlegung der Modernisierungskosten auf die Miete 4. Haushalt/Wohngemeinschaft 4.1 Sozialstruktur 4.1.1 Anzahl der im Haushalt/in der Wohngemeinschaft lebenden Personen 4.1.2 Lebensalter 4.1.3 Anzahl der Erwerbstätigen 4.1.4 Beschäftigungsart 4.1.5 Anzahl und Art der nicht Berufstätigen 4.1.6 Bildungsabschluss 4.1.7 Staatsangehörigkeit/Migrationshintergrund 4.1.8 Wohlstand (zum Beispiel Art des Lebensunterhalts, Einkommenshöhe, Art der Mobilität) 4.1.9 Miete (zum Beispiel Gesamtbetrag, Netto Kaltmiete, Betriebs-/Nebenkosten, Zeitpunkt und Umfang der letzten Mieterhöhung, Mietpreisbindung) 4.1.10 Art des Mietvertrags (zum Beispiel unbefristeter Mietvertrag, befristeter Mietvertrag, Staffelmietvertrag, Indexmietvertrag, möblierte Vermietung) 4.2 Wohnzufriedenheit/Gebietsbindung 4.2.1 Wohndauer 4.2.2 Lage der vorherigen Wohnung 4.2.3 Zufriedenheit mit der Wohnumfeldqualität/Nachbarschaft 4.2.4 im Hause oder in der Nähe ausgeübte (ehrenamtliche) Tätigkeiten 4.2.5 Nutzung öffentlicher Einrichtungen im Gebiet 4.2.6 Nutzung privater Einrichtungen im Gebiet 4.3 Veränderungsabsichten/Mobilität 4.3.1 Umzugsabsichten 4.3.2 Umzugsgründe 4.3.3 Umzugsziel
Auf Grund von § 2 Absatz 3 des Hamburgischen Statistikgesetzes vom 19. März 1991 (HmbGVBl. S. 79, 474), zuletzt geändert am 17. Februar 2009 (HmbGVBl. S. 29, 34), wird verordnet:
Anordnung als Landesstatistik
§ 1 Anordnung als LandesstatistikFür die Gebiete der Sozialen Erhaltungsverordnungen1. Nördliche Neustadt vom 27. Februar 2018 (HmbGVBl. S. 56),2. Altona-Nord vom 3. Juni 2019 (HmbGVBl. S. 193),3. Bahrenfeld-Süd vom 2. November 2016 (HmbGVBl. S. 465),4. Ottensen vom 15. März 2016 (HmbGVBl. S. 98),5. Eimsbüttel/Hoheluft-West/Stellingen-Süd vom 5. April 2018 (HmbGVBl. S. 93),6. Eilbek vom 8. Januar 2020 (HmbGVBl. S. 57)wird eine Repräsentativerhebung als Landesstatistik durchgeführt. Die Landesstatistik dient1. zur Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen und zum Vollzug von Sozialen Erhaltungsverordnungen gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 394 S. 1, 28), in den Gebieten nach Satz 1, sowie2. zur Durchführung von Folgeuntersuchungen, Folgeauswertungen und Fortschreibungen des unter Nummer 1 genannten Zwecks sowie3. als übergreifende Datengrundlage zur Wirkungsweise sowie zur Beantwortung von Einzelfragen im Zusammenhang mit dem Instrument der Sozialen Erhaltungsverordnung und dessen Einsatz zur Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen in der Freien und Hansestadt Hamburg.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 10 Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am 1. April 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2027 außer Kraft.
Kreis der zu Befragenden
§ 2 Kreis der zu Befragenden(1) Die Erhebung erstreckt sich auf eine Auswahl von mindestens1. 900 Haushalten aus dem Untersuchungsgebiet Nördliche Neustadt,2. 1 000 Haushalten aus dem Untersuchungsgebiet Altona-Nord,3. 1 000 Haushalten aus dem Untersuchungsgebiet Bahrenfeld-Süd,4. 1 000 Haushalten aus dem Untersuchungsgebiet Ottensen,5. 2 200 Haushalten aus dem Untersuchungsgebiet Eimsbüttel/Hoheluft-West/Stellingen-Süd,6. 1 000 Haushalten aus dem Untersuchungsgebiet Eilbek,die im Ergebnis die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in den untersuchten Gebieten repräsentativ wiedergeben (Nettostichprobe).(2) In allen Fällen wird jeweils ein volljähriges Mitglied des Haushaltes und bei Wohngemeinschaften je ein volljähriges Mitglied der Wohngemeinschaft befragt.
Erhebungs- und Berichtszeitraum
§ 3 Erhebungs- und BerichtszeitraumDie Repräsentativerhebung gemäß § 1 wird vom 1. April 2024 bis zum 31. Januar 2025 durchgeführt.
Erhebungsmethode
§ 4 ErhebungsmethodeDie Erhebung erfolgt durch eine standardisierte Haushaltebefragung. Die geplante Repräsentativerhebung soll anhand standardisierter Fragebögen postalisch (mit der Möglichkeit, die Antworten postalisch oder elektronisch zu übermitteln) erfolgen.
Erhebungsmerkmale
§ 5 ErhebungsmerkmaleErhebungsmerkmale sind1. Merkmale der Gebäude, der Wohnungen und der Haushalte zur Erfassung der sozialen Struktur sowie des Ausstattungsstandards der Gebiete entsprechend der als Anlage beigefügten Liste der Erhebungsmerkmale, sowie2. die Zugehörigkeit der Anschriften zu Blockseiten im Sinne von § 10 Absatz 3 Satz 1 des Bundesstatistikgesetzes in der Fassung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2395), zuletzt geändert am 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2727, 2729).
Hilfsmerkmale
§ 6 HilfsmerkmaleHilfsmerkmale im Sinne dieser Verordnung sind:1. Name (Vorname und Nachname einschließlich Doktorgrad),2. Geburtsdatum,3. Geschlecht,4. Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) sowie5. Einzugsdatumder aus der Gesamtheit ausgewählten Personen in den Haushalten.
Auskunftspflicht
§ 7 AuskunftspflichtBei der Erhebung besteht keine Auskunftspflicht.
Durchführung
§ 8 DurchführungDie Statistik wird von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen durchgeführt. Sie ist befugt, die zur Befragung gehörenden Arbeiten und die Auswertung des erhobenen Einzeldatenmaterials durch private Dritte durchführen zu lassen. Dabei sind die Vorgaben gemäß § 5 Absatz 2 des Hamburgischen Statistikgesetzes einzuhalten.
Zwecke der Aufbewahrung und Veröffentlichungen
§ 9 Zwecke der Aufbewahrung und VeröffentlichungenDie Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen ist befugt, die nach § 5 erhobenen Daten in anonymisierter Form aufzubewahren, soweit dies im öffentlichen Interesse liegt. Im öffentlichen Interesse liegt - neben den in § 1 genannten Zwecken - insbesondere die Aufbewahrung zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Freien und Hansestadt Hamburg im Rahmen von Gerichts- und Rechtsbehelfsverfahren gegen diese Verordnung sowie gegen die in § 1 Satz 1 genannten Sozialen Erhaltungsverordnungen. § 8 Satz 2 gilt entsprechend. Veröffentlichungen (auch der aufbewahrten Daten) erfolgen nur in anonymisierter und aggregierter Form.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.