Gesetz zum NDR-Staatsvertrag Vom 29. Juni 2021
- Ausfertigungsdatum:
- 29.06.2021
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2021, 497
Artikel 1Dem vom 4. bis 9. März 2021 unterzeichneten Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDR-Staatsvertrag) wird zugestimmt.
Artikel 2Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
Artikel 3Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 52 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.
Artikel 4[Änderungsanweisungen]
Artikel 5[Aufhebungsanweisungen]
Artikel 6Artikel 4 und 5 treten mit dem Inkrafttreten des in Artikel 1 genannten Staatsvertrags in Kraft.Ausgefertigt Hamburg, den 29. Juni 2021.Der Senat
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.