MVollzGDAnO HA 2008 · Hamburg

Anordnung zur Durchführung des Hamburgischen Maßregelvollzugsgesetzes Vom 16. September 20081)

Ausfertigungsdatum:
16.09.2008
Fundstelle:
Amtl. Anz. 2008, 1889
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel MVollzGDAnO

Zuständig für die Durchführung des Hamburgischen Maßregelvollzugsgesetzes vom 7. September 2007 (HmbGVBl. S. 301) in der jeweils geltenden Fassung ist, soweit dort oder nachstehend nichts anderes bestimmt ist,die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.