Anordnung über Zuständigkeiten zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen Vom 18. März 1986
- Ausfertigungsdatum:
- 18.03.1986
- Fundstelle:
- Amtl. Anz. 1986, 553
Zuständig für die Durchführung des Marktorganisationsgesetzes in der Fassung vom 7. November 2017 (BGBl. I S. 3747), zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1361), und der auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen in ihrer jeweiligen Fassung ist, soweit Aufgaben der nach Landesrecht zuständigen Stellen betroffen sind,die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.