MedienRStVtrÄndG HA 2018 · Hamburg

Gesetz zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge Vom 18. Mai 2018

Ausfertigungsdatum:
18.05.2018
Fundstelle:
HmbGVBl. 2018, 133
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1(1) Dem vom 5. bis 18. Dezember 2017 unterzeichneten Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt.(2) Dem am 7. und 13. Dezember 2017 unterzeichneten Siebten Medienänderungsstaatsvertrag HSH wird zugestimmt.

Artikel

Artikel 3(1) Der Tag, an dem der Einundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 5 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben1).(2) Der Tag, an dem der Siebte Medienänderungsstaatsvertrag HSH nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben2).Ausgefertigt Hamburg, den 18. Mai 2018.Der Senat

Artikel

Artikel 2Die Staatsverträge werden nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

Eingangsformel MedienRStVtrÄndG

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.