Gesetz zum Neunten Medienänderungsstaatsvertrag HSH Vom 4. Mai 2022
- Ausfertigungsdatum:
- 04.05.2022
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2022, 311
Artikel 1Dem am 10. und 14. Januar 2022 unterzeichneten Neunten Medienänderungsstaatsvertrag HSH wird zugestimmt.
Artikel 2Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
Artikel 3(1) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 60 Absatz 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.*)(2) Mit Inkrafttreten des Staatsvertrages tritt das Gesetz zum Staatsvertrag über das Medienrecht in Hamburg und Schleswig-Holstein (Medienstaatsvertrag HSH) vom 6. Februar 2007 (HmbGVBl. S. 47) außer Kraft.
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.