MedienHSHStVtrG HA · Hamburg

Gesetz zum Neunten Medienänderungsstaatsvertrag HSH Vom 4. Mai 2022

Ausfertigungsdatum:
04.05.2022
Fundstelle:
HmbGVBl. 2022, 311
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1Dem am 10. und 14. Januar 2022 unterzeichneten Neunten Medienänderungsstaatsvertrag HSH wird zugestimmt.

Artikel

Artikel 2Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

Artikel

Artikel 3(1) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 60 Absatz 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.*)(2) Mit Inkrafttreten des Staatsvertrages tritt das Gesetz zum Staatsvertrag über das Medienrecht in Hamburg und Schleswig-Holstein (Medienstaatsvertrag HSH) vom 6. Februar 2007 (HmbGVBl. S. 47) außer Kraft.

Eingangsformel MedienHSHStVtrG

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.