Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen Vom 9. Januar 1962
- Ausfertigungsdatum:
- 09.01.1962
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 1962, 1
Auf Grund des § 32 Absatz 3 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen in der Fassung vom 28. Juli 1961 (Bundesgesetzblatt I Seite 1091) wird verordnet:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.