Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein auf dem Gebiet der Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz Vom 4. Dezember 2012
- Ausfertigungsdatum:
- 04.12.2012
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2012, 492
Artikel 1Dem in der Zeit vom 23. Oktober 2012 bis 26. Oktober 2012 zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein unterzeichneten Staatsvertrag auf dem Gebiet der Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz wird zugestimmt.
Artikel 2Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
Artikel 3Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.*)Ausgefertigt Hamburg, den 4. Dezember 2012. Der Senat
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.