LuftSiGZÜStVtrG HA · Hamburg

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein auf dem Gebiet der Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz Vom 4. Dezember 2012

Ausfertigungsdatum:
04.12.2012
Fundstelle:
HmbGVBl. 2012, 492
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1Dem in der Zeit vom 23. Oktober 2012 bis 26. Oktober 2012 zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein unterzeichneten Staatsvertrag auf dem Gebiet der Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz wird zugestimmt.

Artikel

Artikel 2Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

Artikel

Artikel 3Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.*)Ausgefertigt Hamburg, den 4. Dezember 2012. Der Senat

Eingangsformel LuftSiGZÜStVtrG

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.