LuftSiGZÜMVStVtrG HA · Hamburg

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz Vom 7. Februar 2020

Ausfertigungsdatum:
07.02.2020
Fundstelle:
HmbGVBl. 2020, 125
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1Dem am 13. und 20. September 2019 zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern unterzeichneten Staatsvertrag über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz wird zugestimmt.

Artikel

Artikel 2Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

Artikel

Artikel 3Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben1).Ausgefertigt Hamburg, den 7. Februar 2020.Der Senat

Eingangsformel LuftSiGZÜMVStVtrG

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.