Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz Vom 18. September 2019
- Ausfertigungsdatum:
- 18.09.2019
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2019, 319
Artikel 1Dem in der Zeit vom 26. Februar 2019 bis 4. März 2019 zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz wird zugestimmt.
Artikel 2Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
Artikel 3Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben1).Ausgefertigt Hamburg, den 18. September 2019.Der Senat
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.