LuftrettKoopSHStVtrG HA · Hamburg

Gesetz zum Staatsvertrag über die Kooperation in der Luftrettung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg Vom 5. März 2025

Ausfertigungsdatum:
05.03.2025
Fundstelle:
HmbGVBl. 2025, 266
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1Dem am 18. November 2024 und 2. Dezember 2024 unterzeichneten Staatsvertrag über die Kooperation in der Luftrettung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg wird zugestimmt.

Artikel

Artikel 2Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

Artikel

Artikel 3Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 8 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.

Eingangsformel LuftrettKoopSHStVtrG

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.