Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Verschmelzung der Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale und der Hamburgischen Landesbank - Girozentrale - auf eine Aktiengesellschaft Vom 22. Mai 2003
- Ausfertigungsdatum:
- 22.05.2003
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2003, 119
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
§ 1Dem von der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein am 4. Februar 2003 unterzeichneten Staatsvertrag über die Verschmelzung der Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale und der Hamburgischen Landesbank - Girozentrale - auf eine Aktiengesellschaft wird zugestimmt.
§ 2Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
§ 31)Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 7 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.Ausgefertigt Hamburg, den 22. Mai 2003. Der Senat
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.