LBStVtrG HA · Hamburg

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Verschmelzung der Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale und der Hamburgischen Landesbank - Girozentrale - auf eine Aktiengesellschaft Vom 22. Mai 2003

Ausfertigungsdatum:
22.05.2003
Fundstelle:
HmbGVBl. 2003, 119
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel LBStVtrG

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

§ 1

§ 1Dem von der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein am 4. Februar 2003 unterzeichneten Staatsvertrag über die Verschmelzung der Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale und der Hamburgischen Landesbank - Girozentrale - auf eine Aktiengesellschaft wird zugestimmt.

§ 2

§ 2Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

§ 3

§ 31)Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 7 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.Ausgefertigt Hamburg, den 22. Mai 2003. Der Senat

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.