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title: "KüGewGerZugStVtrG HA — Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Regelung der Gerichtszugehörigkeit des Küstengewässers und der Elbmündung"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/hh/kuegewgerzugstvtrgha"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Hamburg"
language: "de"
source: "https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KüGewGerZugStVtrGHArahmen"
updated: "2026-05-13T12:32:46+00:00"
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# KüGewGerZugStVtrG HA — Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Regelung der Gerichtszugehörigkeit des Küstengewässers und der Elbmündung

**Landesrecht Hamburg**
*Ausfertigung:* 12.09.2001
*Fundstelle:* HmbGVBl. 2001, 459


### Anlage KüGewGerZugStVtrG

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### Eingangsformel KüGewGerZugStVtrG

Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Senat, das Land Niedersachsen, vertreten durch den niedersächsischen Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch das niedersächsische Justizministerium, und das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch die Ministerpräsidentin, diese vertreten durch die Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und Familie, schließen im Interesse einer einheitlichen Wahrnehmung der gerichtlichen Zuständigkeiten im Küstenmeer der Nordsee und in der Elbmündung vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe folgenden Staatsvertrag:

### § 1 — Zuständigkeit im Küstenmeer der Nordsee und in der Elbmündung

§ 1 Zuständigkeit im Küstenmeer der Nordsee und in der ElbmündungDas nachfolgend beschriebene und in der beigefügten Skizze (Anlage) gekennzeichnete Vertragsgebiet im Küstenmeer der Nordsee und in der Elbmündung (alle Koordinaten sind im System des Europadatums angegeben) wird eingegliedert 1. in den Bezirk des Amtsgerichts Wilhelmshavena) das Gebiet des Küstenmeeres - einschließlich des Jadebusens und der Weser -, das begrenzt wirdim Westen durch den Meridian 7° 24'36"im Nordwestendurch die seewärtige Grenze des Küstenmeeres bis zu dem Punkt mit den Koordinaten 53° 59'38,5" N 7° 43'45,1" O im Norden, Nordosten und Ostendurch eine Linie, die nacheinander geradlinig verläuft durch die Punkte mit den Koordinaten 53° 59'38,5" N 7° 43'45,1" O 54° 01'23" N 7° 52'02" O 53° 58'00" N 8° 05'30" O 53° 57'03" N 8° 07'50" O 53° 58'51" N 8° 13'01" O und von dem Punkt mit den Koordinaten 53° 58'51" N 8° 13'01" O entlang der Grenze zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg - Exklave Neuwerk/Scharhörn - bis zu dem Punkt 53° 50'39" N 8° 34'33" O im Südendurch die binnenwärtige Grenze des Küstenmeeres und der Weser zum Festland und der Landesgrenze der Freien Hansestadt Bremen - Stadt Bremerhaven -,b) das zum Küstenmeer gehörende Gebiet der Tiefwasserreede, das durch die Verbindungslinien der Punkte mit den folgenden Koordinaten gebildet wird 54° 08'11" N 7° 24'36" O 54° 08'19" N 7° 26'59" O 54° 01'39" N 7° 33'04" O 54° 00'27" N 7° 24'36" O 2. in den Bezirk des Amtsgerichts Cuxhavendas Gebiet des Küstenmeeres und der Binnenwasserstraße Elbe, das begrenzt wird im Südwesten und Westendurch eine Linie, die nacheinander geradlinig verläuft durch die Punkte mit den Koordinaten 53° 58'51" N 8° 13'01" O 53° 57'03" N 8° 07'50" O 53° 58'00" N 8° 05'30" O 54° 01'23" N 7° 52'02" O im Nordwesten und Nordendurch eine Linie, die geradlinig verläuft durch die Punkte mit den Koordinaten 54° 01'23" N 7° 52'02" O 54° 01'42,043" N 8° 23'44,192" O 54° 01'39" N 8° 30'00" O 53° 57'56,762" N 8° 46'0,727" O im Norden, Nordosten und Ostenab dem Punkt mit den Koordinaten 53° 57'56,762" N 8° 46'0,727" O durch die nördliche Begrenzung des Klotzenlochs und die Wattgrenze des Neufelder Watts,durch die Linie entlang der elbseitigen Gemeindegrenze der Gemeinde Neufelder Koog bis zu der in der Elbe verlaufenden westlichen Grenze der Gemeinde Brunsbüttel und weiter entlang der nordwestlich und westlich der in der Elbe verlaufenden Grenze der Gemeinde Balje,im Südostendurch eine Linie entlang der elbseitigen Gemeindegrenzen der Gemeinden Belum, Otterndorf und Cuxhaven bis zu der als seewärtige Begrenzung der Binnenwasserstraße Elbe bestimmten Kugelbake Döse, von hier entlang der nordwestlichen Grenze der Stadt Cuxhaven in Richtung auf den Festlandanschluss der hamburgischen Exklave Neuwerk/Scharhörn bis zu dem Punkt, an dem diese Stadtgrenze die östliche Grenze der Exklave trifft, weiter in nordnordwestlicher Richtung entlang der östlichen Grenze der Exklave, bis diese die geographische Breite 53° 57'37" N erreicht, von hierim Südendurch eine Linie, die nacheinander geradlinig verläuft durch die Punkte mit den Koordinaten 53° 58'44" N 8° 24'02" O 53° 58'51" N 8° 13'01" O.

### § 2 — Kostentragung

§ 2 Kostentragung1Das Land Niedersachsen verzichtet auf Kostenausgleichsansprüche gegen die Freie und Hansestadt Hamburg und das Land Schleswig-Holstein. 2Es behält die Einnahmen aus den Verfahren, die aufgrund von § 1 bei den niedersächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften anfallen.

### § 3 — Geltungsdauer

§ 3 Geltungsdauer(1) 1Der Staatsvertrag ist unter Einhalten einer Frist von einem Jahr zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich kündbar. 2Die Kündigung durch ein Land bringt das Vertragsverhältnis zwischen den jeweils beteiligten Vertragsparteien zum Erlöschen.(2) Der am 1. März 1987 in Kraft getretene Staatsvertrag über die Regelung der Gerichtszugehörigkeit des Küstengewässers und der Elbmündung wird mit Inkrafttreten dieses Staatsvertrages aufgehoben.

### § 4 — Ratifizierung

§ 4 Ratifizierung(1) 1Der Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. 2Die Ratifikationsurkunden sind bei der Schleswig-Holsteinischen Staatskanzlei zu hinterlegen. 3Die Schleswig-Holsteinische Staatskanzlei teilt den übrigen Vertragsparteien die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit.(2) Der Staatsvertrag tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die letzte Ratifikationsurkunde hinterlegt worden ist.Hamburg, 12. September 2001Für die Freie und Hansestadt HamburgFür den Senatgez. Dr. Lore Maria Peschel-GutzeitHannover, 25. Juli 2001Für das Land NiedersachsenFür den MinisterpräsidentenDer Justizministergez. C. PfeifferKiel, 22. Mai 2001Für das Land Schleswig-HolsteinFür die MinisterpräsidentinDie Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und Familiegez. Annemarie Lütkes

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— Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Regelung der Gerichtszugehörigkeit des Küstengewässers und der Elbmündung
Amtliche Fassung: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KüGewGerZugStVtrGHArahmen
Quelle: www.landesrecht-hamburg.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
