Verordnung zum Einbehalt und zur Abführung der Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer Vom 27. Januar 2009
- Ausfertigungsdatum:
- 27.01.2009
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2009, 12
Auf Grund von § 11 a Absatz 5 des Hamburgischen Kirchensteuergesetzes vom 15. Oktober 1973 (HmbGVBl. S. 431), zuletzt geändert am 16. Dezember 2008 (HmbGVBl. S. 438), wird verordnet:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.