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title: "KiStAbzV HA — Verordnung über den Kirchensteuerabzug vom Arbeitslohn bei Arbeitnehmern, die in Hamburg weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben (Lohnabzugsverordnung) Vom 18. Dezember 1973"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/hh/kistabzvha"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Hamburg"
language: "de"
source: "https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KiStAbzVHArahmen"
updated: "2026-05-13T12:31:59+00:00"
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# KiStAbzV HA — Verordnung über den Kirchensteuerabzug vom Arbeitslohn bei Arbeitnehmern, die in Hamburg weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben (Lohnabzugsverordnung) Vom 18. Dezember 1973

**Landesrecht Hamburg**
*Ausfertigung:* 18.12.1973
*Fundstelle:* HmbGVBl. 1973, 534


### § 1

§ 1Die Kirchensteuer von Arbeitnehmern, die in Hamburg nicht ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, ist im Lohnabzugsverfahren (§ 11 Absätze 1 bis 3 des Hamburgischen Kirchensteuergesetzes ) einzubehalten und abzuführen, wenn die Arbeitnehmer 1. von einer Arbeitsstätte im Anwendungsbereich des Hamburgischen Kirchensteuergesetzes entlohnt werden und2. a) einer evangelischen oder römisch-katholischen Kirchengemeinde angehören, deren Gebiet ganz oder teilweise außerhalb Hamburgs liegt, oderb) dem Katholischen Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland oder einer seiner Kirchengemeinden gegenüber kirchensteuerpflichtig sind.

### Eingangsformel KiStAbzV

Auf Grund des § 11 Absatz 4 des Kirchensteuergesetzes vom 15. Oktober 1973 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 431) wird nach Antragstellung durch die in § 1 Nummer 2 dieser Verordnung genannten kirchlichen Körperschaften verordnet:

### § 2

§ 2Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1974 in Kraft.

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— Verordnung über den Kirchensteuerabzug vom Arbeitslohn bei Arbeitnehmern, die in Hamburg weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben (Lohnabzugsverordnung) Vom 18. Dezember 1973
Amtliche Fassung: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KiStAbzVHArahmen
Quelle: www.landesrecht-hamburg.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
