Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Unterbringung und Behandlung von Gefangenen der Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig-Holstein im Zentralkrankenhaus der Untersuchungshaftanstalt Vom 11. Mai 2010
- Ausfertigungsdatum:
- 11.05.2010
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2010, 380
Artikel 1Dem vom 6. Januar 2010 bis 15. Januar 2010 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Unterbringung und Behandlung von Gefangenen der Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig-Holstein im Zentralkrankenhaus der Untersuchungshaftanstalt wird zugestimmt.
Artikel 2Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
Artikel 3Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 8 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.*)Ausgefertigt Hamburg, den 11. Mai 2010.Der Senat
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.