JVAHahnBefAbkG HA · Hamburg

Gesetz zum Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Befugnisse der mit Aufgaben des Justizvollzugs beauftragten Bediensteten der Freien und Hansestadt Hamburg in der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand und das dort anzuwendende Recht Vom 11. Mai 2010

Ausfertigungsdatum:
11.05.2010
Fundstelle:
HmbGVBl. 2010, 378
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1Dem in der Zeit vom 12. Januar 2010 bis 14. Januar 2010 unterzeichneten Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Befugnisse der mit Aufgaben des Justizvollzugs beauftragten Bediensteten der Freien und Hansestadt Hamburg in der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand und das dort anzuwendende Recht wird zugestimmt.

Artikel

Artikel 2Das Abkommen wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

Artikel

Artikel 3Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 3 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.*)Ausgefertigt Hamburg, den 11. Mai 2010.Der Senat

Eingangsformel JVAHahnBefAbkG

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.