Anordnung zur Durchführung des IT-Justizgesetzes Vom 26. November 2019
- Ausfertigungsdatum:
- 26.11.2019
- Fundstelle:
- Amtl. Anz. 2019, 1669
Zuständige Behörde im Sinne des IT-Justizgesetzes vom 23. Oktober 2019 (HmbGVBl. S. 343) in der geltenden Fassung istdie Behörde für Justiz und Verbraucherschutz.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.