Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs „Passagenviertel III“ Vom 3. August 2021
- Ausfertigungsdatum:
- 03.08.2021
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2021, 560
Anhang 1
Anhang 2Der Innovationsbereich Passagenviertel III umfasst folgende Grundstücke (ohne Straßenverkehrsflächen): Nummer Belegenheit Flurstücksnummer 1 Große Bleichen 2; Jungfernstieg 22, 25 2043 2 Bei der Stadtwassermühle ohne Nummer 41 3 Bei der Stadtwassermühle 6, 7; Große Bleichen 9; Jungfernstieg 15, 18, 20; Poststraße ohne Nummer 42 4 Große Bleichen 3 2042 5 Große Bleichen 5 2040 6 Große Bleichen ohne Nummer 50 7 Große Bleichen ohne Nummer; Poststraße ohne Nummer 99 8 Große Bleichen 10 300 9 Große Bleichen 12, 14 433 10 Große Bleichen 16; Jungfernstieg 26, 30 364 11 Große Bleichen 19; Poststraße 9a 172 12 Große Bleichen 21 1768 13 Große Bleichen 23, 25, 27 198 14 Große Bleichen 30; Poststraße 13, 15, 29, 31, 33, 35 2408 15 Poststraße 23 2409 16 Große Bleichen 31; Bleichenbrücke 10 209 17 Große Bleichen 32 302 18 Große Bleichen 34 502 19 Große Bleichen 36; Heuberg 2 1738 20 Große Bleichen 17; Poststraße 9, 9b, 11 168, 169, 170 21 Poststraße 12; Große Bleichen ohne Nummer 349 22 Poststraße 14, 16 293 23 Poststraße 17 360 24 Poststraße 25, 27 639 25 Große Bleichen ohne Nummer; nordöstlich Große Bleichen 36 2410Gemarkung Neustadt-Nord, Bezirk Hamburg-Mitte
Auf Grund von § 3 und § 8 Absatz 1 des Gesetzes zur Stärkung der Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentren (GSED) vom 28. Dezember 2004 (HmbGVBl. S. 525), zuletzt geändert am 18. Juli 2017 (HmbGVBl. S. 225), wird verordnet:
Innovationsbereich
§ 1 InnovationsbereichAuf den Flächen, die in Anhang 1 optisch hervorgehoben sind, wird ein Bereich zur Stärkung der Innovation von Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentren eingerichtet. In Anhang 2 sind die im Innovationsbereich belegenen Grundstücke aufgeführt.
Ziele und Maßnahmen
§ 2 Ziele und Maßnahmen(1) Mit der Festsetzung des Innovationsbereichs wird das Ziel verfolgt, den Einzelhandels- und Dienstleistungsstandort Passagenviertel zu stärken.(2) Zur Erreichung dieses Ziels sind die folgenden Maßnahmen vorgesehen:a) zusätzliche Reinigungs- und Pflegeleistungen sowie Instandsetzungsmaßnahmen im öffentlichen Raum,b) Stellplatz- und Ladezonenmanagement,c) Pflege und Instandhaltung der Kübelbepflanzung,d) Einsatz eines Quartiersmanagements,e) Marketingmaßnahmen und Durchführung von Veranstaltungen,f) Betrieb der Weihnachtsbeleuchtung,g) Interessenvertretung für die Eigentümerschaft des Innovationsbereichs.
Aufgabenträgerin
§ 3 AufgabenträgerinAufgabenträgerin ist die Zum Felde BID Projektgesellschaft mbH.
Gesamtaufwand
§ 4 GesamtaufwandDer Gesamtaufwand nach § 7 Absatz 2 GSED, der die Obergrenze des der Aufgabenträgerin zu erstattenden Aufwands darstellt, beträgt einschließlich der Verwaltungspauschale nach § 5 3 992 933,32 Euro.
Verwaltungspauschale
§ 5 VerwaltungspauschaleZur Deckung des Verwaltungsaufwands wird ein einmaliger Pauschalbetrag in Höhe von 20 000 Euro festgesetzt.
Geltungsdauer
§ 6 GeltungsdauerDiese Verordnung tritt am 17. August 2021 in Kraft und am 16. August 2026 außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.