Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs Hohe Bleichen/Heuberg IV Vom 4. November 2025
- Ausfertigungsdatum:
- 04.11.2025
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2025, 599
Anhang 1
Anhang 2Der Innovationsbereich Hohe Bleichen/Heuberg IV umfasst folgende Grundstücke (ohne Straßenverkehrsflächen): Nummer Belegenheit Flurstücksnummer 1 Hohe Bleichen 5 382 2 Hohe Bleichen 7; Amelungstraße 3, 5 387 3 Hohe Bleichen 8; Heuberg ohne Nummer 223, 2379 4 Hohe Bleichen 11; Amelungstraße 2, 4 804 5 Hohe Bleichen 11; Amelungstraße 2, 4 873 6 Hohe Bleichen 10 756 7 Hohe Bleichen 12 1739 8 Hohe Bleichen 13 803 9 Hohe Bleichen 15 802 10 Hohe Bleichen 17 1579 11 Hohe Bleichen 18 2407 12 Hohe Bleichen 19 1580 13 Hohe Bleichen 20; östlich Hohe Bleichen 20 1978, 1895, 1897 14 Hohe Bleichen 21 21 15 Hohe Bleichen 22 768 16 Hohe Bleichen 23 1335 17 Hohe Bleichen 24, 26 2223 18 Hohe Bleichen 25; ABC-Straße 10, 11 1336 19 Hohe Bleichen 28; Poststraße 53 775 20 Heuberg 2; Große Bleichen 36 (teilweise) 1738, 2513Gemarkung Neustadt Nord, Bezirk Hamburg-Mitte
Auf Grund von § 3 und § 10 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes zur Stärkung von Standorten durch private Initiativen (GSPI) vom 8. März 2022 (HmbGVBl. S. 169), geändert am 5. März 2025 (HmbGVBl. S. 268), wird verordnet:
Innovationsbereich
§ 1 InnovationsbereichAuf den Flächen, die in Anhang 1 optisch hervorgehoben sind, wird ein Bereich zur Stärkung der Innovation von Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentren eingerichtet. In Anhang 2 sind die im Innovationsbereich belegenen Grundstücke aufgeführt.
Ziele und Maßnahmen
§ 2 Ziele und Maßnahmen(1) Mit der Festsetzung des Innovationsbereichs wird das Ziel verfolgt, den Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomiestandort Hohe Bleichen/Heuberg IV zu stärken.(2) Zur Erreichung dieses Ziels sind die folgenden Maßnahmen vorgesehen:1. zusätzliche Reinigungs- und Pflegemaßnahmen,2. Reparatur, Instandhaltung und Erweiterung des Stadtmobiliars,3. Bepflanzungs- und Grünpflegemaßnahmen,4. Installation einer Weihnachtsbeleuchtung,5. Einsatz eines Quartiersmanagements,6. Marketingmaßnahmen sowie Öffentlichkeitsarbeit und7. Interessenvertretung für die Eigentümerschaft im Innovationsbereich.
Aufgabenträgerin
§ 3 AufgabenträgerinAufgabenträgerin ist die Zum Felde BID Projektgesellschaft mbH.
Gesamtaufwand
§ 4 GesamtaufwandDer Gesamtaufwand nach § 9 Absatz 3 GSPI, der die Obergrenze des der Aufgabenträgerin zu erstattenden Aufwands darstellt, beträgt einschließlich der Verwaltungspauschale nach § 5 2 310 000 Euro.
Verwaltungspauschale
§ 5 VerwaltungspauschaleZur Deckung des Verwaltungsaufwands wird ein einmaliger Pauschalbetrag in Höhe von 20 000 Euro festgesetzt.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 6 Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am 22. November 2025 in Kraft. Sie tritt fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.