InnBerDtStr5V HA · Hamburg

Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs Dammtorstraße V Vom 16. Juli 2024

Ausfertigungsdatum:
16.07.2024
Fundstelle:
HmbGVBl. 2024, 171
9 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Anhang 1

Anhang 1

Anhang 2

Der Innovationsbereich Dammtorstraße V umfasst folgende Grundstücke (ohne ...

Anhang 2Der Innovationsbereich Dammtorstraße V umfasst folgende Grundstücke (ohne Straßenverkehrsflächen): Nummer Belegenheit Flurstücksnummer 1 Gorch-Fock-Wall 1; Dammtorwall 2; Stephansplatz 1, 3, 5 2358 2 Dammtorstraße 14, 15; Dammtorwall 1 260 3 Dammtorstraße 12; östlich Welckerstraße 8 259, 2353, 2355, 257 4 Dammtorstraße 7; Drehbahn 54; Welckerstraße ohne Nummer 245 5 Dammtorstraße 1; Drehbahn 1, 3; Valentinskamp 91 2313 6 Gänsemarkt 43 1092 7 Dammtorstraße 33, 35 2318 8 Dammtorstraße ohne Nummer; östlich Dammtorstraße 32; Dammtorstraße 30; Kalkhof 7; Kleine Theaterstraße ohne Nummer; Kleine Theaterstraße 10 2317, 2315, 2316, 1096, 1097, 1099, 1077, 1076, 1075 9 Dammtorstraße 28; Große Theaterstraße 27; Kleine Theaterstraße ohne Nummer; Große Theaterstraße 25; Gustav-Mahler-Platz 1; Kalkhof ohne Nummer; südlich Große Theaterstraße 25; westlich Gustav-Mahler-Platz 1; nordöstlich Büschstraße 9 (teilweise) 1052, 836, 2080, 2417, 2419, 2421 10 Dammtorstraße 27; Große Theaterstraße 30 1045 11 Dammtorstraße 25 2361 12 Dammtorstraße 23 1043 13 Dammtorstraße 22 1042 14 Dammtorstraße 21, 21b, 21c 22 15 Dammtorstraße 20 1041 16 Stephansplatz 2, 4, 6, 8; Esplanade 31 1040, 1039, 1038, 1037Gemarkung Neustadt Nord, Bezirk Hamburg-Mitte

Eingangsformel InnBerDtStr5V

Auf Grund von § 3 und § 10 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes zur Stärkung von Standorten durch private Initiativen (GSPI) vom 8. März 2022 (HmbGVBl. S. 169) wird verordnet:

§ 1

Innovationsbereich

§ 1 InnovationsbereichAuf den Flächen, die in Anhang 1 optisch hervorgehoben sind, wird ein Bereich zur Stärkung der Innovation von Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentren eingerichtet. In Anhang 2 sind die im Innovationsbereich belegenen Grundstücke aufgeführt.

§ 2

Ziele und Maßnahmen

§ 2 Ziele und MaßnahmenMit der Festsetzung des Innovationsbereichs wird das Ziel verfolgt, den Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomiestandort Dammtorstraße zu stärken. Zur Erreichung dieses Ziels sind die folgenden Maßnahmen vorgesehen:a) zusätzliche Reinigungs- und Serviceleistungen im öffentlichen Raum,b) Betrieb der Weihnachtsbeleuchtung in der Dammtorstraße,c) Marketingmaßnahmen sowie Öffentlichkeitsarbeit undd) bauliche Optimierung.

§ 3

Aufgabenträgerin

§ 3 AufgabenträgerinAufgabenträgerin ist die Otto Wulff BID Gesellschaft mbH.

§ 4

Gesamtaufwand

§ 4 GesamtaufwandDer Gesamtaufwand nach § 9 Absatz 3 GSPI, der die Obergrenze des der Aufgabenträgerin zu erstattenden Aufwands darstellt, beträgt einschließlich der Verwaltungspauschale nach § 5 781 902 Euro.

§ 5

Verwaltungspauschale

§ 5 VerwaltungspauschaleZur Deckung des Verwaltungsaufwands wird ein einmaliger Pauschalbetrag in Höhe von 7 742 Euro festgesetzt.

§ 6

Geltungsdauer

§ 6 GeltungsdauerDiese Verordnung tritt drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.