HSHPortfMAöRStVtrG HA · Hamburg

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der „hsh portfoliomanagement AöR“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 8b des FinanzmarktstabilisierungsfondsgesetzesVom 15. Dezember 2015*

Ausfertigungsdatum:
15.12.2015
Fundstelle:
HmbGVBl. 2015, 344
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1Dem am 9. Dezember 2015 in Kiel und am 1. Dezember 2015 in Hamburg unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der „hsh portfoliomanagement AöR“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 8b des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes wird zugestimmt.

§ 2

§ 2Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

§ 3

§ 3Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 18 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben1).

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.