Zweiundvierzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Hamburg-Nord Vom 9. Januar 2025
- Ausfertigungsdatum:
- 09.01.2025
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2025, 213
Auf Grund von § 8 Absatz 1 des Ladenöffnungsgesetzes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom 3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), geändert am 6. Oktober 2020 (HmbGVBl. S. 523, 531), wird verordnet:
Sonntagsverkaufszeiten im Bezirk Hamburg-Nord
§ 1 Sonntagsverkaufszeiten im Bezirk Hamburg-Nord(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 6. April 2025, aus Anlass der Veranstaltung „Sport und Gesundheit“ in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein.(2) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 6. Juli 2025, aus Anlass der Veranstaltung „Inklusion und Integration“ in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein.(3) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 28. September 2025, aus Anlass der Veranstaltung „Kinder, Jugend und Familie“ in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein.(4) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 2. November 2025, aus Anlass der Veranstaltung „Kultur“ in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein.(5) Nach § 8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach den Absätzen 1 bis 4 beschränkt auf das Shopping-Center Hamburger Meile, 22083 Hamburg.
Schlussvorschrift
§ 2 SchlussvorschriftDie Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt unberührt.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.